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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BUCHUNGSBEDINGUNGEN (AGB)

Alpenaufenthalt oder Aktivität: Schön, interessieren Sie sich für unsere Ferienwohnung in Frutigen. Bitte beachten Sie vor Ihrer Buchung die folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil jedes Vertrages .

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Vertragsabschluss, Leistungen und allgemeine Bedingungen
Der Vertrag zwischen Ihnen und der Vermieterin kommt mit dem Akzeptieren der Buchung zustande und endet mit Ihrer Abreise. Sie anerkennen mit dem Akzept der Buchung auch die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen, welche für alle übrigen Reiseteilnehmenden gelten. Die Vermieterin beantwortet die Buchung schriftlich mit einer Reservationsbestätigung im Namen und auf Rechnung der Leistungsträger, welche gleichzeitig als Vertrag gilt.
 

Zahlungsbedingungen

  • Die in der Reservationsbestätigung aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) sind verbindlich. 

  • Sie erhalten mit der Bestätigungsemail die Bankverbindungen in der Schweiz und Deutschland. 

  • Bei einer Reservation einer Unterkunft bis 30 Tage vor Anreise ist die Zahlung auf Rechnung möglich. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Die Buchung beginnt mit dem Eingang der Zahlung. Liegt die Anreise näher als 30 Tage, ist der Mietpreis bei der Buchung mit Kreditkarte zu bezahlen.

  • Wird die Zahlung nicht fristgerecht überwiesen, kann die Vermieterin sämtliche Leistungen zurückbehalten, den Vertrag entschädigungslos auflösen und allfällige Annullationskosten einfordern.

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    Annullierung des Mietvertrages
    Die Vermieterin bietet selbst keine Annullationskostenversicherung an. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer Reiseversicherung mit Annullationsschutz.

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    Ferienwohnungen und Ferienhäuser:

  • Annullierungen bis 29 Tage vor Anreise: Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF).

  • Annullierung bis 15 Tage vor Anreise: 50 Prozent Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF). Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF).

  • Annullierung bis 2 Tage vor Anreise: 20 Prozent Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF). Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF).

  • Annullierungen bis 1 Tag vor Anreise oder No-show: Falls das Mietobjekt für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, erfolgt eine Rückerstattung der gesamten erfolgten Zahlung abzüglich einer Annullationsgebühr von 100 Schweizer Franken (CHF). Ansonsten behält sich die Vermieterin  vor, 100 Prozent des Totalbetrages zurückzubehalten.

  • Allfällige Rückerstattungen erfolgen erst nach Ablauf des gebuchten Ferienzeitraums.

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    Verspätete Anreise, vorzeitige Abreise
    Für die Anreise ist der Gast selbst verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft infolge von Störungen und Behinderungen im öffentlichen wie privaten Verkehr sowie aus persönlichen Gründen erfolgt keine Rückerstattung. Bei vorzeitiger Abreise bleibt der gesamte Betrag geschuldet. Bei „No Show“ bzw. dem allfälligen Nicht-Antreten des Mietverhältnisses ohne vorherige Ankündigung hält sich der Leistungsträger das Recht vor, 100% des Preises in Rechnung zu stellen bzw. der angegebenen Kreditkarte zu belasten.

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    Beanstandungen
    Sind nachweislich Mängel an den Unterkünften vorhanden, die nicht durch die Mieter behoben werden können, ist die Vermieterin unverzüglich zu verständigen. Die Vermieterin kann nur auf Beanstandungen eingehen, die innert einer Frist von 72 Stunden nach Beginn des Mietverhältnisses gemeldet werden. Falls die Gäste bzw. die Mieter die gebuchte Unterkunft nicht akzeptieren, erfolgt keine Rückerstattung seitens der Vermieterin.  Schadenersatzansprüche übersteigen in keinem Fall die Höhe des Buchungsbetrages.

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    Höhere Gewalt
    Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, welche die Vermieterin nicht zu verantworten haben. Hindern höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten die Vermieterin an der der Vermietung, so ist die Vermieterin berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu widerrufen. Verunmöglichen andere Gründe das Erbringen der Leistung, so kann die Vermieterin die Buchung widerrufen. In diesem Falle wird der geleistete Geldbetrag zurückbezahlt und die Gäste bzw. die Mieter verzichten auf weitere Ansprüche.

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    Gewährleistung für die Unterkünfte
    Schäden, die bei Ankunft in der Unterkunft bestehen, sind unverzüglich der Vermieterin  zu  melden.
    Schäden, die während des Aufenthaltes der Gäste bzw. Mieter durch diese verursacht wurden, sind durch sie der Vermieterin vor der Abreise zu melden, wobei die Gäste dafür haften.
    Bis zu 24 Stunden nach der Abreise der Gäste sind die Leistungsträger berechtigt, den Gästen die Schäden in Rechnung zu stellen, die, während ihrem Aufenthalt entstanden sind.

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    Haftung
    Jegliche Haftung der Vermieterin ist soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
    Für den persönlichen Versicherungsschutz (Unfall- und Krankenversicherung) ist der Gast selbst verantwortlich.

     

    Datenschutz
    Der Gast erteilt seine Zustimmung, dass die im Rahmen der Buchung, Vermittlung und Abwicklung der vermittelten Verträge erhobenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Leistungen gespeichert und verarbeitet sowie an die zur Erfüllung dieser Leistungen zuständigen Dritten übermittelt werden.
    Der Schutz der Persönlichkeit und die korrekte Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Vermieterin ein grosses Anliegen. Bitte lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.

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    Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Die vorliegenden AGB, der Vertrag sowie alle Leistungen unterstehen Schweizerischem Recht, unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
    Die Parteien vereinbaren den Gerichtsstand Thun (CH). Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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